HRT (Heidelberg Retina Tomographie)

Die HRT ist eine inzwischen sehr etablierte Methode zur Früherkennung und Verlaufsbeurteilung krankhafter oder verdächtiger Sehnervenveränderungen und ermöglicht es, therapeutische Maßnahmen zielgerichteter und rechtzeitiger einzusetzen.

Die Untersuchung mit dem „Heidelberg Retina Tomograph III“ (HRT) ist eine Präzisionsvermessung des Sehnervs zur Verlaufs- und Therapiekontrolle bei Erkrankungen des Sehnervs.

Die für die Diagnoseerhebung und Verlaufsbeurteilung beim Glaukom entscheidende Untersuchung des Sehnervenkopfes beschränkte sich früher auf Befundbeschreibungen und Zeichnungen aufgrund einer Betrachtung mit dem Augenspiegel. Inzwischen steht ein fortschrittliches Untersuchungsverfahren hierfür zur Verfügung, die dreidimensionale Tomographie des Sehnervs.

HRT (Heidelberg Retina Tomographie)
HRT (Heidelberg Retina Tomographie)
HRT (Heidelberg Retina Tomographie)

Wegen der viel genaueren Beurteilung von Veränderungen am Sehnerv als mit herkömmlichen Methoden stellt diese Messung einen großen Fortschritt und eine wesentliche Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten dar. Denn die Notwendigkeit einer Behandlung (mit Medikamenten oder einer Operation) und deren ausreichende Wirksamkeit kann jetzt besser und früher als bisher erkannt werden.

Die Tomographie ist schmerzlos und ungefährlich, dauert ca. 10 Minuten und
funktioniert meistens ohne Pupillenerweiterung.
Diese Untersuchung ist besonders sinnvoll bei Patienten mit:

  • Glaukom („grüner Star“)
  • nahe verwandten Angehörigen von Patienten mit Glaukom-Erkrankung
  • auffälliger Exkavation (Aushöhlung) des Sehnervenkopfes
  • Veränderungen der Form des Sehnervenkopfes
  • Okulärer Hypertension (erhöhter Augeninnendruck
  • ohne Sehnerv-Veränderungen)

Eine Laser-Kamera erstellt dreidimensionale Bilder vom Sehnervenkopf und ein Computer wertet die ca. 147.000 Messpunkte aus. Sehnerv und Netzhaut werden dabei nicht belastet. Die Ergebnisse der Messung werden gespeichert und können so mit späteren Messungen verglichen werden. Bei künftigen Untersuchungen kann schon eine geringe Zunahme der Veränderungen sichtbar gemacht werden, damit der Verlauf genau beurteilt werden kann.

Damit ist eine bessere Diagnostik und vor allem Verlaufskontrolle des Glaukoms
möglich. Im Verlauf erfolgt ein Vergleich der ermittelten Werte der Sehnervenoberfläche
und ermöglicht die Erkennung auch kleinster Veränderungen.

Wenn nicht der Verdacht einer Verschlechterung besteht, reicht eine Kontrolle nach ca. einem Jahr aus, um zu beurteilen, ob eine Therapie nötig ist oder eine bestehende Therapie umgestellt werden muss.

Mit dieser hochempfindlichen Untersuchung können Veränderungen des Sehnervs bereits sehr früh festgestellt werden, häufig auch bevor diese mit anderen Untersuchungsmethoden (z.B. der Gesichtsfeldmessung) sichtbar werden oder bevor eine subjektive Beeinträchtigung auftritt.

Die HRT Untersuchung ist kein Ersatz für die Gesichtsfelduntersuchung. Bei der Gesichts­feldunter/shy;suchung wird die Funktion des Sehnervs überprüft. Bei der Tomographie des Sehnervs wird eine genaue Aufnahme der Beschaffenheit des Sehnervenkopfes gemacht. Es werden also zusätzliche Informationen gewonnen.

Anders als bei der OCT-Untersuchung wird mit der HRT die Oberfläche und Aushöhlung des Sehnervs vermessen und dabei eine Schlussfolgerung auf den Zustand der Nervenfaserschicht gezogen. Diese Vor-gehensweise entspricht einer hochpräzisen Weiterentwicklung der traditionellen Sehnervenbeurteilung mit dem Augenspiegel. Mit dem neueren Verfahren der OCT- Untersuchung wird die Dicke der aus dem Sehnerv austretenden Nervenfaserschicht direkt gemessen. OCT und HRT liefern also einander ergänzende Informationen über krankhafte Veränderungen am Sehnerv. Je nach Form des Sehnervs und Ausprägung der bestehenden Veränderungen, kann die OCT oder die HRT aussagekräftiger sein.

Dieses moderne Verfahren geht über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Eine gesetzliche Krankenkasse darf deshalb die Kosten für diese Untersuchung nicht übernehmen. Die Abrechnung erfolgt daher auf privatärztlicher Grundlage.